In einigen Regionen in Spanien verursachen eingeschleppte Schnecken der Art Pomacea insularum (d’Orbigny, 1835) immense Schäden in den Reisfeldern.
Eine Schadorganismus-Risikoanalyse ergab zusammen mit einem wissenschaftlichen Gutachten und einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dass auch andere Arten dieser Gattung Schäden an Wasserpflanzen verursachen. Da die verschiedenen Arten nicht ohne weiteres taxonomisch sicher unterschieden werden können und weil offenbar behördlicherseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass alle Arten schädlich sind, wird die Einfuhr und die Verbreitung sämtlicher Schnecken dieser Gattung ab sofort nach EU-Recht verboten.
Für uns Aquarianer bedeutet die bisherige Formulierung, dass auch ein Verbot der beliebten bunten Apfelschnecke Pomacea diffusa (vormals bridgesii) in Kraft tritt, obwohl diese nach der Erfahrung vieler Halter nachweislich nicht an Wasserpflanzen geht.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Wasserpflanzen, die in die EU eingeführt werden, müssen nachweislich frei von mitgeschleppten Pomacea sp. sein und werden in den Ausfuhrländern entsprechend mit Gift behandelt. Neu gekaufte Wasserpflanzen sollten also nun noch sorgfältiger gewässert werden – was Schnecken killt, macht auch vor Garnelen und Krebsen in der Regel nicht Halt.
Wer den Gesetzestext nachlesen möchte, folge dem Link.
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